Die
Stiftung FREDI (Fondation pour la Recherche des Enfants
Disparus, International -www.fredi.org-) befasst sich seit
1997 mit der Ausschreibung von vermissten Kindern -
und zwar nicht nur in der Schweiz, wo die Stiftung ihren
Sitz hat, sondern überall in der Welt, wo sie mit Organisationen
mit ähnlichen Zielen ein Netzwerk der Zusammenarbeit
aufgebaut hat: in Deutschland, Belgien, Österreich,
Italien, Frankreich, Grossbritannien, Kanada, Nordamerika, Australien...
Sehr
schnell einmal mussten diese Organisationen, die sich
mit dem Verschwinden von Kindern befassen, erkennen, dass
sie eine grosse Informations- und Präventionsaufgabe
sowohl gegenüber den Kindern als auch gegenüber
deren Eltern und Lehrer zu erfüllen haben. Daher
haben all diese Organisationen, wie auch FREDI, auf ihren
Internetseiten Verhaltensregeln
für Kinder publiziert, die dazu dienen, die Risiken
für Kinder zu vermindern.
FREDI
und einige andere Organisationen haben dabei ein ganz
besonderes Augenmerk auf die sogenannten " Chats
" und Foren, bei denen arglose Kinder von ihren virtuellen
Gesprächspartnern zu einem Treffen verführt
werden können. Es kommt vor, dass sich hinter solchen
Bekanntschaften " Frischfleischjäger "
verstecken, die auf diese Weise leichtes Spiel haben,
ihre Beute in die Falle zu locken.
Angesichts
der stetig wachsenden Zahl von Internetseiten, die mit ihrem
Inhalt die Würde des Kindes verletzen (Kinderpornographie,
Verharmlosung von Inzest und Pädophilie) und parallel
dazu, die auffällige Zunahme von Kindern, die verschwinden,
startet FREDI heute eine internationale Petition, mit
der weltweit die Regierungen aufgerufen werden sollen, endlich
konkrete Massnahmen zu ergreifen (Providers Verantwortung),
damit der Zugang zu solchen kriminellen Internetseiten verhindert
und die Urheber solcher Seiten strafrechtlich verfolgt werden
(Moderne Gesetze, die internationale Leitungen erlauben).

Welche
Forderungen stellt die Kinderrechtskonvention in Art.
34 und 35 diesbezüglich an die Mitgliedstaaten?
Artikel
34 Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das
Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen
Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen
die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen,
zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern,
dass Kinder: