Dernière mise à jour : 04/05/2002


Internationale Petition zum Schutz der Kinder vor Internetkriminalität

Die Stiftung FREDI (Fondation pour la Recherche des Enfants Disparus, International -www.fredi.org-) befasst sich seit 1997 mit der Ausschreibung von vermissten Kindern - und zwar nicht nur in der Schweiz, wo die Stiftung ihren Sitz hat, sondern überall in der Welt, wo sie mit Organisationen mit ähnlichen Zielen ein Netzwerk der Zusammenarbeit aufgebaut hat: in Deutschland, Belgien, Österreich, Italien, Frankreich, Grossbritannien, Kanada, Nordamerika, Australien...

Sehr schnell einmal mussten diese Organisationen, die sich mit dem Verschwinden von Kindern befassen, erkennen, dass sie eine grosse Informations- und Präventionsaufgabe sowohl gegenüber den Kindern als auch gegenüber deren Eltern und Lehrer zu erfüllen haben. Daher haben all diese Organisationen, wie auch FREDI, auf ihren Internetseiten Verhaltensregeln für Kinder publiziert, die dazu dienen, die Risiken für Kinder zu vermindern.

FREDI und einige andere Organisationen haben dabei ein ganz besonderes Augenmerk auf die sogenannten " Chats " und Foren, bei denen arglose Kinder von ihren virtuellen Gesprächspartnern zu einem Treffen verführt werden können. Es kommt vor, dass sich hinter solchen Bekanntschaften " Frischfleischjäger " verstecken, die auf diese Weise leichtes Spiel haben, ihre Beute in die Falle zu locken.

Angesichts der stetig wachsenden Zahl von Internetseiten, die mit ihrem Inhalt die Würde des Kindes verletzen (Kinderpornographie, Verharmlosung von Inzest und Pädophilie) und parallel dazu, die auffällige Zunahme von Kindern, die verschwinden, startet FREDI heute eine internationale Petition, mit der weltweit die Regierungen aufgerufen werden sollen, endlich konkrete Massnahmen zu ergreifen (Providers Verantwortung), damit der Zugang zu solchen kriminellen Internetseiten verhindert und die Urheber solcher Seiten strafrechtlich verfolgt werden (Moderne Gesetze, die internationale Leitungen erlauben).

Welche Forderungen stellt die Kinderrechtskonvention in Art. 34 und 35 diesbezüglich an die Mitgliedstaaten?

Artikel 34 Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder:

  1. zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
  2. für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
  3. für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Artikel 35 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Einführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.


Dies ist offensichtlich in viel zu vielen Ländern noch nicht der Fall. Helfen Sie mit, nachdrücklich zu fordern, dass diese Artikel der Konvention vollständig und allgemein gültig angewendet werden,

"Online" unterschreiben :
Cyber-signature  
Name
Vorname
PLZ
Stadt
Land

Email
(wird nicht in der Petition sein)

 
"Offline" unterschreiben :
  • Drucken Sie diese Petition aus und
  • geben Sie sie an möglichst viele Personen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zum Unterschreiben weiter. Danach
  • senden Sie die vollständig ausgefüllten Listen an:
    FREDI CP 1
    CH-1706 Fribourg

FREDI wird die bis zum 30. April 2003 eingegangenen Petitionslisten der UNICEF übergeben, mit der Bitte, diese an die jeweiligen Regierungen weiterzuleiten.

Unser Ziel ist es, 1 Million Unterschriften auf der ganzen Welt zu sammeln! Vergessen Sie nicht, es könnte auch Ihr Kind oder jenes Ihres nächsten Nachbarn treffen!

Eingabefrist: 31.Dezember 2003

Danke für Ihren persönlichen Einsatz für unsere Kinder, unserem einzig wahren Reichtum, den wir vor denjenigen schützen müssen, die sich daran vergreifen und bereichern wollen.

Das Team von FREDI