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Fast 7 Jahren für Sektenführer
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Fast sieben Jahre Haft: Sektenführer wurden 76 Fälle zur Last gelegt

München (ddp). Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 76 Fällen muss der Esoteriker Ulrich S. alias Oliver Shanti für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte den 60 Jahre alten Mann aus Hamburg gestern. Der Angeklagte habe eine hohe kriminelle Energie gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter. Die verhängte Strafe beruhe nicht nur auf der Vielzahl der Fälle, sondern auch auf der mehr als zehnjährigen Dauer der Straftaten. 

Von zwei Fällen freigesprochen

   Zugleich wurde S. vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen freigesprochen, da deren Aussagen nur «teilweise glaubwürdig» gewesen seien. Dem Gericht zufolge gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte für eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten.

    Als besonders beunruhigend erachtete das Gericht auch das Mitverschulden der Eltern. So hätten sich die Kinder kaum trauen können, den Angeklagten zu kritisieren, da ihre Eltern in dem Mann eine gottähnliche Person gesehen hätten. «Zwischen den Eltern und dem Angeklagten herrschte eine Art Hörigkeit», sagte der Richter und verwies darauf, dass aus dem Kreis der Eltern jahrelang niemand Verdacht gegen S. geschöpft habe. Als Begründung dafür nannte das Gericht das persönliche und finanzielle Abhängigkeitsverhältnis zum Angeklagten. Der Richter war der Auffassung, dass es ohne diese Faktoren kaum zu den Straftaten gekommen wäre. 

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe


   Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten und eine Verurteilung in 77 Fällen gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf ein gemildertes Strafmaß von vier Jahren Haft.

    Dem 60 Jahre alten gebürtigen Hamburger war ursprünglich vorgeworfen worden, zwei Mädchen und vier Jungen in 314 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Nur 77 davon konnten aber während des Prozesses nachgewiesen werden. Die Kinder seien zum Tatzeitpunkt zwischen 8 und 16 Jahre alt gewesen. 

Einzelhaft wegen Krankheit

   Nach Angaben der Ermittler fanden die Übergriffe auf die Kinder bereits in den 80er und frühen 90er Jahren sowohl in München als auch in Portugal statt. Aufgrund einer Antibiotika-Resistenz werde S. seine Haftstrafe in Einzelhaft verbringen, fügte der Richter hinzu. Seine Anwälte kritisierten die Dauer der Strafe angesichts seines schlechten Gesundheitszustands. Die Staatsanwaltschaft will noch darüber entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegt.

 05.12.2009 SR , E110.de

Dernière mise à jour : ( 07-12-2009 )
 
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