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www.entfremdet.ch ist lanciert!

www.entfremdet.ch ist lanciert!


Mit vereinten Kräften und dank unserem professionellen Team ist es uns gelungen, rechtzeitig für die grosse Kundgebung von heute (Kinder brauchen beide Eltern)
die neue Website www.entfremdet.ch fertig zu stellen.
Dieses Portal wurde in Zusammenarbeit mit den Betreibern von www.entfremdet.de entworfen und gestaltet, es lehnt sich in Gestaltung und Layout an das Original an, bietet jedoch technisch weit mehr Möglichkeiten der Verwaltung.
Die Plattform wurde vom VeV (Verein, verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter) geschaffen, und wird vom Dachverband GeCoBi mit einem Beitrag an die Erstellungskosten unterstützt.
Ziel des Portales ist es, den unzähligen Eltern, die unter der Entfremdung von ihren Kindern leiden, eine Plattform zu geben, auf welcher sie ihr Leid hinterlegen und dokumentieren können.
Damit soll nicht zuletzt auch aufgezeigt werden, dass es sich in den genannten Fällen keineswegs um sogenannte "Einzelfälle" handelt.
Die Plattform steht jedem Elter zu, ganz egal ob männlich oder weiblich. Wir sind der Ansicht, dass die Entfremdung (das bewusste Vorenthalten) von Kindern ein Verbrechen an den Kindern darstellt.
Leider kommt dies im Umfeld von Trennung und/oder Scheidung nach wie vor häufig vor. Sehr häufig sind Frauen die Täterinnen, seltener auch Männer.
Von Entfremdung spricht man gemeinhin, wenn ein besuchsberechtigter Elternteil sein Kind oder seine Kinder trotz gültigem Urteil nicht, oder nicht genügend sehen kann/darf. Insbesondere, wenn ein obhutsberechtigter Elternteil durch geeignete Massnahmen verhindert, dass das Besuchsrecht ausgeübt werden kann.
Das Recht, seine beiden Eltern in gleichem Masse lieben zu dürfen und dies auch praktizieren zu können ist ein unveräusserliches Grundrecht jedes Kindes. Das Besuchsrecht ist somit nicht als ein Recht des Elternteils anzusehen sondern ganz klar als ein Recht des Kindes.
Dieses Recht gehört geschützt und vorallem bei Bedarf auch durchgesetzt.
Gerichte und Vormundschaftsbehörden zeigen sich heute noch viel zu oft hilflos, gegenüber verweigernden Elternteilen. Man glaubt allgemein, dass sich dies nicht durchsetzen lasse.
Wir sind da klar anderer Meinung. Wir glauben, dass die systematische Vereitelung der Besuchszeiten ein Straftatbestand ist, welcher durch die zuständigen Behörden geahndet werden muss!
Wird dies nicht getan, so entsteht in diesem Bereich ein rechtsfreier Raum, auf dem Rücken und auf Kosten der betroffenen Kinder.
Ich fordere daher alle betroffenen Väter und Mütter auf, ihre Geschichte auf dieser Plattform zu hinterlegen, anonym oder auch nicht, ganz nach Wunsch.
Die Seite ist administriert und jeder Eintrag wird vorab auf mögliche rechtliche Gefahren hin untersucht.
Eine Erweiterung der Plattform auf weitere Länder Europas ist in Vorbereitung und wird hoffentlich schon bald Realität werden.

Oliver Hunziker
Präsident VeV Schweiz
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www.vev.ch
+41 79 645 9554

Dernière mise à jour : ( 22-07-2011 )
 
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