
| Starke Entfremdung |
«Deine Kinder siehst du nie mehr»
N… Er werde seinen zwei Kindern nie mehr begegnen, schwört eine geschiedene Frau Rache – und hält Wort Nach der Scheidung hat sie nur ein Ziel: dem Kindsvater die gemeinsamen zwei Kinder vorzuenthalten.Trotz anderslautendem Gerichtsurteil setzt sie sich damit tatsächlich durch.
Otto Opfer und Ex-Frau haben ein Mädchen und einen Jungen,10 und 12. Vor gut drei Jahren kriselt die Ehe. «Ich litt unter dem, was meine Frau mit unserm Sohn tat. Was immer der Knabe wollte, es war für sie Befehl. Er durfte alles bestimmen. Gehorchte ich nicht, machte sie Terror – wochenlang.» Am Ende befiehlt der Knabe, die Mutter habe im Auto hinten zu sitzen. Sie kuscht in hündischer Folgsamkeit. Der Mann hält es daheim fast nicht mehr aus – er leidet.
«Es galt nur noch das Wort von Frau und Knabe. Ich war Zeuger und Ernährer ohne Mitspracherecht. Selbst der Kontakt mit meinen Eltern war mir untersagt. Traf ich sie doch, wurde ich mit Schweigen sanktioniert!» Die Ehe zerbricht. «Ich kapitulierte», sagt er, «als selbst ein dubioser Geistheiler in meiner Familie“ mehr galt, als ich. Ihn bot sie auf, um meine «schlechten Schwingungen » zu bekämpfen. Dass Negatives nur von mir kam, war für sie klar.» O. Opfer verbittert: «Nach Scheidung und Konvention zog sie samt Kindern weg. Ich hätte sie zweimal im Monat sehen sollen, doch ich sah meine Kinder seit gut drei Jahren nicht mehr. Sie sagte wörtlich: „Du wirst deine Kinder nie mehr wiedersehen – sie hielt Wort!“
Aber wie konnte das so funktionieren? Sie war einfach nie da zum ereinbarten Termin. Oder sagte, die Kinder wollten mich nicht sehen. lso zog ich wieder ab und das Herz tat mir weh.» In der Zeit leidet der gedemütigte Mann so, dass er psychische Probleme bekommt. Er verliert die Stelle, gerät in Finanznot. Kommt mit der Alimente in Verzug. Seine Ex kennt keine Gnade, schickt Zahlungsbefehle. Er verzehrt sich in Sehnsucht nach den Kindern. Wandte er sich denn nicht an die Vormundschaft? «Aber ja doch, die beriefen extra einen Beistand ein, der mein Besuchsrecht durchsetzen sollte. Genützt hat es aber gar nichts.»
O. Opfer: «Sie blieb auch gegen ihn siegreich, verweigerte mir weiterhin die Kinder.» Die Redaktion sprach mit Beistand P. G.. Er verwies auf amtliche Schweigepflicht. Otto Opfer riet er zur Zivilklage. Der sagt: «Nach Konvention habe ich ja Besuchsrecht. Wieso muss ich um mein Recht kämpfen, nur weil sie es bricht?» Zuletzt trifft sich das Paar mit Beistand zur Aussprache. Da gibt sie gleich den Tarif durch: «Du kannst aufbieten wen du willst, kannst Richter anflehen und Ämter. Ich beuge mich nicht – deine Kinder sind für dich weg..!»
Plötzliche Hoffnung, als die Vormundschaft der neuen Wohngemeinde der Ex-Frau ihm schreibt: «Das Gericht A… wurde von uns informiert, dass den Kindern ein Erziehungsbeistand nach Art. 308 Abs. 1 zugeteilt wird. Die Übergabemodalitäten des Besuchsrechtes werden verbindlich festgelegt.» Pure Makulatur. «Ich hoffte, nun würde dem Gesetz endlich Nachachtung verschafft und sie gezwungen, sich daran zu halten – vergebens!» Im Gegenteil. Noch konsequenter wird er von seinen Kindern getrennt. «Ich glaubte stets an den Rechtsstaat – nun nicht mehr. Was immer die Ex-Frau tut, sie kommt damit durch. Egal wie viele amtliche Schreiben mir Recht geben.»
Selbst als die Familienrichterin E. O. vom Kreisgericht A… in bewundernswertem Einsatz, sich mit Schreiben an den Beistand müht, die Lage des Kindsvaters darzulegen, ändert das nichts. Auszug aus Familienrichterin O. Brief an Amtsbeistand P. G.: «Es kann nicht sein, dass dem Kindsvater keine Chance gegeben wird, und er nur als Zahlvater fungiert. (..) Es ist möglich, dass Fehler geschahen. Dies berechtigt aber die Kindsmutter nicht, die Kinder dem Vater vorzuenthalten.» Das war vor gut drei Jahren. Seitdem sah Otto Opfer seine Kinder nie mehr. Die Alimente zahlt er pünktlich.
Sein Schlusswort: «Mein Sohn wurde unterdessen in ein Heim eingewiesen. Welch trauriger Sieg für die Frau. Ihr Hass auf mich übersteigt ihre Liebe zum Kind!» Fazit: eine Ehe zerbricht. Daraus erwächst weder ihm noch ihr ein Vorwurf. Dass dann aber die eine Partei mit Zusehen von Beistand und Behörden, ihre Kinder als Faustpfand nimmt, ist schlimm. Noch schlimmer aber, dass sie damit überall durchkommt. Sie selbst verweigert uns jeden Kommentar.
Des Mannes Vaterschaft mutiert so zu rein biologischer Funktion. Sein emotionaler Bezug aufs Kind wird negiert. Hinter dem Credo solcher Ideologie steckt atavistisch verstandenes Mutterrecht. Tragisch auch: die fast expliziten «Pro Domina- Entscheide» der Richter in Scheidungsfällen, manifestieren in dem Kontext ein Unrecht, das die Rechtsinstitutionen in Land und Region zu Desillusionsanstalten der Rechtsprechung macht.
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| Letzte Aktualisierung ( mercredi, 14 septembre 2011 ) |
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