
| CH-Kindesentziehung, Neues Gesetz am 1. Juli 2009 |
Entführte Kinder werden besser geschütztNeues Gesetz und zwei Übereinkommen treten am 1. Juli 2009 in Kraft
Bern. Die Behörden werden künftig Kinder, die von einem Elternteil ins Ausland entführt worden sind, besser schützen können. Zu diesem Zweck werden insbesondere die Rückführungsverfahren beschleunigt und gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert. Der Bundesrat hat beschlossen, das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sowie die zwei Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. Das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sieht namentlich vor, die langen und meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückführung entführter Kinder werden künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt. Diese Gerichtsentscheide können lediglich beim Bundesgericht angefochten werden. Die Verkürzung des Instanzenzugs vermindert die Gefahr einer erneuten Entwurzelung der Kinder bei einer Rückkehr an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort sowie einer Entfremdung vom zurückgebliebenen Elternteil.
Beizug von Fachpersonen und Förderung der Mediation Schliesslich wird der Rückführungsentscheid künftig auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Damit kann die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen nicht mehr durch einen Kantonswechsel des entführenden Elternteils verzögert werden.
Internationale Zusammenarbeit klar geregelt |
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| Letzte Aktualisierung ( samedi, 03 décembre 2011 ) |
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