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Kein Kind, sondern 20.000Euros Schadenersatz! 

Kein Kind, sondern 20.000Euros Schadenersatz! 

Es fing filmreif an: Die junge Radhoffnung aus der Schweiz stürzt am Giro d'Italia der Frauen. Ihren gebrochenen Arm kuriert der italienische Arzt Stefano Bianchi. Die beiden verlieben sich und heiraten. 1999 kommt ein Sohn auf die Welt. Doch schon nach kurzer Zeit steckt die Beziehung in der Krise: Man trennt sich, und damit beginnt der Streit um das Sorgerecht für das Kind. (NLZ, 1.9.04)

2002 war wieder Giro. Die Mutter brachte das Kind zu den Grosseltern in die Schweiz. Und sie sollte es darauf nicht mehr freiwillig zurückbringen. Über den Bruch der Beziehung steht, wie immer in solchen Fällen, Aussage gegen Aussage. Die Mutter bezichtigte den Vater über die Presse, er sei gewalttätig. Er dementierte, hielt ihr Unzurechnungsfähigkeit vor. Man ging vor Gericht. Die italienische Justiz sprach beim Trennungsentscheid dem Vater das Sorgerecht zu. Das kommt in Italien nur sehr selten vor. 2003 zog die Mutter wieder nach Montecatini (Italien). Man lebte getrennt, es ging nicht lange gut. Vier Tage die Woche sorgte er fürs Kind, drei Tage sie. An Weihnachten riss die Frau mit dem Kind wieder aus. (Tagi, 1.9.04)

In der Folge hatte der Arzt seine Ex-Frau auf Rückgabe des Kindes verklagt - und vom Luzerner Obergericht am 12. Juli 2004 erneut Recht bekommen: Der Sohn, heisst es im neuen Urteil, sei "auf Kosten der Mutter" bis am 31. Juli 2004 zum Vater nach Italien zurückzubringen. Ansonsten sei der Vater befugt, das Kind mit Hilfe der Behörden selber nach Italien zurückzuholen. Das Kind wurde am 31. Juli nicht gebracht. (NLZ, 1.9.04) Kehrt die Mutter nach Italien zurück, so erwartet sie dort eine Gefängnisstrafe wegen Kindsentführung. Seit August 04 halten sich Mutter und Kind deshalb versteckt. Der Vater verschickt Fahndungsblätter mit Fotos von Mutter und Kind und hat ein Kopfgeld ausgesetzt.

Ende 2005 hat Bianchi vor dem europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Schweiz eingereicht, wegen Verletzung der Menschenrechtsbestimmungen. Ende 2005 reicht eine neue Anwältin Klage gegen Bianchi wegen Misshandlung ein. Anfangs 2006 startet Bianchi eine Flut von Gegenklagen. Im Mai 2006 wird Lucille Hunkeler mit ihrem Anliegen vor dem Schweizer Bundesgericht erneut abgewiesen. Im Juni 2006 erhält Bianchi vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht und die Schweiz muss ihm 15 000 Euro Schadenersatz und 5000 Euro Genugtuung zahlen.

http://ruben.kindswohl.info/

 

L. H.

(Erzählt von E. H., Mutter von L. H.) Am 15. Mai 2003 wurde Ruben, der Sohn von Radspitzensportlerin, L. H., per Bundesgerichtsentscheid nach Italien zurückgeführt. Ruben (geboren am 28. November 1999) entstammt der Ehe von Frau H. mit einem italienischen Arzt. Ruben ist Schweizer Staatsbürger und hat die meiste Zeit seines "jungen" Lebens in der Schweiz verbracht. Auch spricht Ruben kein Wort italienisch und trotzdem sollte er am 15. Mai 03 zu seinem Vater "zurückgeführt" werden. Und dies obwohl Ruben seit dem Tage seiner Geburt im Kantonspital Luzern (beweisbar durch die Geburtsurkunde) seinen Wohnsitz (beweisbar mit der Wohnsitzbestätigung) hier in der Schweiz hat und die Mutter ihn ja niemals entführt hat.Im September 2002 reichte der Vater von Ruben eine Klage wegen Kindesentführung ein. Der Vater bekam vor dem Amtsgericht Willisau (4.12.02) und vor dem Obergericht Luzern (14.2.03) recht. Beweismaterial, welches seitens Frau H. eingereicht worden ist, fanden vor den Gerichten keinerlei Beachtung. Es fand keine Anhörung statt, Zeugen wurden nicht vernommen. Obwohl der Vater von Ruben ein Besuchsrecht hätte, welches ihm L. H. niemals verweigert hat, fand sein letzter Besuch seines Sohnes am 13. Okt. 2002 statt. Auch hat der Vater dieses Kindes am 24.10.2002 Frau H. nach einer Gerichtsverhandlung in Italien derart brutal zusammengeschlagen, dass L. H. im Spital behandelt werden musste (Fotos beweisen diese massiven Misshandlungen.) Weiter hat der Vater von Ruben in Italien eine Klage zur "Aberkennung der Mutterschaft" gegen L. H. eingereicht. Wird dem stattgegeben, werden Frau H. die Rechte als Mutter aberkannt und sie wird ihr Kind niemals mehr wiedersehen. Frau H. hat schon alles mögliche versucht, das Bundesamt für Justiz auf die Missstände des Haager Abkommens aufmerksam zu machen, leider ohne Erfolg. Das Wohl von Ruben stand und steht überhaupt nie zur Debatte. "Kann es denn wirklich sein, dass Ruben seiner Mutter ohne nachvollziehbaren Grund weggenommen wird?", fragt sich Ruth Ziltener betroffen.

http://www.ostschweizerinnen.ch/vernetzung/artikel.htm?view_Form_OID=602

Den ganzen Namen der Mutter hat FREDI verborgen.


Letzte Aktualisierung ( samedi, 03 décembre 2011 )
 
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