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Dresden: Kinderschänder verurteilt

Schlussstrich in Dresden: Kinderschänder verurteilt


Dresden (ddp-lsc). An jedem der drei Prozesstage saß Carsten D. im   roten Pulli und mit gesenktem Blick auf der Anklagebank. Freunde und  Angehörige beschrieben ihn als gutmütigen, freundlichen, wenngleich  wenig durchsetzungsstarken Menschen. Ehemalige Partnerinnen  bezeichneten ihn gar als «Langweiler». Die Taten, die D. zur Last  gelegt werden und die er vor dem Landgericht Dresden auch gestand -  schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und  Körperverletzung -, wollen so gar nicht zu diesen Beschreibungen  passen.
Der 33-jährige zerrte im September 2005 in Dresden auf offener  Straße ein neunjähriges Mädchen in sein Auto, fuhr mit ihm in ein  Waldstück und vergewaltigte das Kind dort brutal. Ähnlich verfuhr er  nur vier Monate später mit einer Elfjährigen aus Coswig. Die  Neunjährige wurde bei der Vergewaltigung so schwer verletzt, dass sie  später operiert werden musste. Am Donnerstag verurteilte das  Landgericht den ehemaligen Kraftfahrer zu einer Haftstrafe von elf  Jahren. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert.  DNA-Test brachte den Durchbruch.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil bei der fast  dreijährigen Suche nach dem Täter einer der größten deutschen  Massengentests veranlasst worden war. 14 200 Männer aus der Region  gaben einen Speicheltest ab, darunter auch der Angeklagte, der den  Ermittlern durch eine Rasterfahndung aufgefallen war. 
Gleich zu Beginn des Prozesses am Dienstag legte D. ein  umfassendes Geständnis ab. Dies geschah unter Ausschluss der  Öffentlichkeit, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen. Er habe  sich für seine Taten jeweils zufällig vorbeilaufende Mädchen  «ausgesucht», sagte D. Allerdings, so der als Gutachter hinzugezogene Berliner Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber, ist der Angeklagte  nicht pädophil. Vielmehr habe er sich mit den Kindern schwächere  Opfer gewählt. Eine erwachsene Frau zu entführen, das hat sich der  Dresdner nach eigener Aussage nicht getraut.
Kinder wieder nach Hause gebracht
Mit beiden Opfern fuhr der Mann dann dreißig bis fünfzig Minuten  zu entlegenen Waldstücken - eine Phase der schrecklichen Ungewissheit  für die Mädchen und für D. genügend Zeit, um noch von der Tat  abrücken zu können. Das beurteilte das Gericht als strafverschärfend.
Nach der Vergewaltigung setzte D. die Mädchen wieder in der Nähe  ihrer Elternhäuser aus und zeigte ihnen sogar noch den Heimweg.  Carsten D. habe seine egozentrischen Bedürfnisse auf Kosten der  Kinder befriedigt, sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler  in ihrer Urteilsbegründung. Obwohl er vorgegeben habe, «entsetzt» auf  Medienberichte über die Verletzungen der Neunjährigen reagiert zu  haben, habe er sich vier Monate später ein zweites Opfer gesucht.  Lediglich die Tatsache, dass er mit seinem Geständnis den Kindern die  Aussage vor Gericht und damit eine schmerzliche erneute Beschäftigung  mit der Tat erspart habe, würdigte das Gericht positiv. 
Kinder in Todesangst: Juristische Detailfrage
Weil D. den Kindern angedroht hatte, sie zu töten, handelt es sich  nach Überzeugung des Gerichts um einen besonders schweren Fall des  sexuellen Missbrauchs. Dieses juristische Detail sieht Verteidiger  Stefan Heinemann anders, er erwägt eine Revision. Der Anwalt hatte  auf höchstens sechs Jahre Haft plädiert.
D. äußerte sich nur am letzten Verhandlungstag öffentlich. Ihm tue  «die Sache» sehr leid. Kröber hält ihn für voll schuldfähig. Die  Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls sei gering, wenn sich D. einer  Therapie unterzieht. Deswegen verhängte das Gericht keine  Sicherungsverwahrung.  Ein Schlussstrich für alle.  Nach der Urteilsverkündung zeigten sich viele Prozessbeteiligte  erleichtert über die Höhe der Strafe. Der Anwältin des älteren  Mädchens, Anja Gerlach, fiel es aber «äußerst schwer zu sagen, ob  eine Therapie bei dem Mann erfolgreich sein werde». Der Leiter der  damals zur Suche nach dem Täter gebildeten Soko «Heller», Raiko  Märtins, sagte, mit dem Urteil werde auch für die Beamten ein  Schlusspunkt gesetzt. Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sprach von  einem «gerechten Urteil». Alle hoffen nun, dass die Kinder die  Geschehnisse irgendwann verarbeiten können.

12.12.2008 Ta, E110.de 

Letzte Aktualisierung ( mardi, 25 octobre 2011 )
 
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