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Verteidiger fordern Freisprüche

Pascal-Prozess: Verteidiger fordern Freisprüche / La défense demande l'acquittement!

Saarbrücken (ddp). Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht fordert die Verteidigung Freispruch für die Hauptangeklagte Christa W. Die frühere Wirtin der Saarbrücker Kneipe «Tosa-Klause» habe «kein Kind ermordet, missbraucht oder misshandelt», sagte Verteidiger Walter Teusch in seinem eineinhalbstündigen Plädoyer. Die Beweisaufnahme habe für diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft keine Belege erbracht.
Auch die Verteidiger von fünf weiteren der insgesamt zwölf Angeklagten forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Teusch erneuerte zudem den Vorwurf, dass bei den polizeilichen Vernehmungen vor Prozessbeginn Zeugen von den Ermittlungsbeamten unter Druck gesetzt worden seien. Im Laufe des knapp dreijährigen Prozesses hatten mehrere Angeklagte ihre während dieser Vernehmungen gemachten Aussagen und Geständnisse wieder zurückgenommen. Noch unmittelbar vor Beginn der Plädoyers wiederrief die der Beihilfe bezichtigte Erika K. ihre bisherigen Aussagen.

Zweifel an Aussagen
Darüber hinaus zog der Rechtsanwalt auch die Aussagen eines ehemaligen Spielkameraden von Pascal in Zweifel, der ebenfalls in der «Tosa-Klause» missbraucht worden sein soll. Das Kind, dessen Mutter Andrea M. ebenfalls auf der Anklagebank sitzt und die überdies bis zum Widerruf ihrer ursprünglichen Aussage eine der Hauptzeuginnen der Staatsanwaltschaft gewesen war, hatte sich seiner späteren Pflegemutter offenbart. Diese war damit zur Polizei gegangen. Dadurch waren die Ermittler überhaupt erst auf die Spur der von der Hauptangeklagten W. geführten Kneipe gebracht worden.

In dem Lokal soll der damals fünfjährige Pascal am 30. September 2001 missbraucht und getötet worden sein. Die Leiche des Kindes wurde bis heute nicht gefunden. Den Angeklagten wird Mord und sexueller Missbrauch beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

Kein einziger Sachbeweis
Verteidiger Teusch sagte dagegen, auch nach fast drei Jahren Prozess gebe es «nicht einen einzigen Sachbeweis» dafür, dass «etwas Schlimmes» in der «Tosa-Klause» passiert sei. So gebe es beispielsweise keine verwertbaren DNA-Spuren. Die Beweisaufnahme habe vielmehr die Unschuld seiner Mandantin ergeben. Ähnlich argumentierten auch die anderen Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für fünf Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, für vier von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für eine Angeklagte beantragte die Behörde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Für die übrigen Beschuldigten wurden Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren gefordert. Ein Urteil wird für den 7. September erwartet.

27.08.07  wel, E110.de

 

Letzte Aktualisierung ( vendredi, 22 juillet 2011 )
 
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