
| Staatsanwalt fordert fünf Mal «Lebenslang» |
Pascal-ProzessSaarbrücken (ddp). Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für fünf der zwölf Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Unter den Hauptangeklagten ist auch die ehemalige Wirtin der Saarbrücker Gaststätte «Tosa-Klause», Christa W.. In ihrer Kneipe soll der damals fünfjährige Pascal im September 2001 sexuell missbraucht und getötet worden sein. Für vier der fünf Hauptangeklagten beantragte Oberstaatsanwalt Josef Pattar in seinem Plädoyer zusätzlich Sicherungsverwahrung.Die Angeklagte Andrea M., die zugleich Hauptzeugin der Anklage ist, soll wegen verminderter Schuldfähigkeit vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßen. Für fünf weitere Angeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Bei einem Angeklagten plädierte sie auf Freispruch. Diesem sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Tat in der «Tosa-Klause» gewesen sei.
Leiche verschwunden Zeugenaussagen zufolge wurde die Leiche in einem blauen Müllsack aus der «Tosa-Klause» weggeschafft und danach in einer französischen Kiesgrube verscharrt. Dass die Suchaktionen in der Kiesgrube keinen Erfolg brachten, ist für den Staatsanwalt einerseits auf die Größe des Areals zurückzuführen. Zudem sei man erst eineinhalb Jahre nach Pascals Verschwinden auf diese Spur gestoßen. Es sei also «ausreichend Zeit» gewesen, um mögliche Beweismittel zu beseitigen, sagte Pattar.
Urteile Anfang September 23.08.07 wel, E110.de |
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| Letzte Aktualisierung ( vendredi, 22 juillet 2011 ) |
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