
| Bern: Gemeinsame elterliche Sorge |
Gemeinsame elterliche Sorge mehrheitlich begrüsstBundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur KenntnisBern. Das gemeinsame Sorgerecht soll zukünftig – unabhängig vom Zivilstand der Eltern – zur Regel werden. Dieser Vorschlag ist in der Vernehmlassung von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.Keine Mehrheit gewonnen hat der Vorschlag des Bundesrates, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht automatisch beiden Elternteilen zustehen soll. Der Vorentwurf wird deshalb in dem Sinne überarbeitet, dass das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zusteht. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet. Doch etwas besser:Strafgesetzbuch wird ergänztFestgehalten wird an der vorgeschlagenen Ergänzung des Strafgesetzbuchs. Danach wird zukünftig auch jener Elternteil bestraft, der die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll gleich bestraft werden, wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt.Medienmitteilungen, EJPD, 16.12.2009http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-12-160.html
Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge wird erweitertBern. Die Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge wird auch unterhaltsrechtliche Fragen neu regeln. Mit dieser Erweiterung soll die Situation jenes Elternteils verbessert werden, der trotz gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind hauptsächlich betreut. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat am Mittwoch den Bundesrat informiert, dass die überarbeitete Botschaft nächstes Jahr vorliegen wird.(!) http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2011/2011-01-120.html Medienmitteilungen, EJPD, 12.01.2011
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| Letzte Aktualisierung ( vendredi, 25 novembre 2011 ) |
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