| Prozess mit Hindernissen - Verhandlung um den Mord und Missbrauch Pascals geht weiter |
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There are no translations available Saarbrücken (ddp). Am 11. Dezember wäre Pascal neun Jahre alt geworden. Gut drei Jahre ist es nun her, dass der Junge am helllichten Tage im Saarbrücker Stadtteil Burbach verschwand. Am 30. September 2001 soll er in der inzwischen geschlossenen Kneipe «Tosa-Klause» missbraucht und getötet worden sein. Die Leiche wurde nie gefunden. Und genau hier beginnt dass Problem des Prozesses gegen insgesamt 13 Angeklagte, der am Donnerstag nach dreiwöchiger Pause wieder aufgenommen wird. Reiner IndizienprozessSeit Mitte September quält sich die Verhandlung vor dem Landgericht als reiner Indizienprozess dahin. Vermutet wird die Leiche in einer Kiesgrube im nahen Frankreich, doch selbst intensivste Suche führte bislang zu keinem Ergebnis. Zugleich hält sich das Gerücht, Pascal sei über Frankreich nach Holland «verkauft» worden, seit Beginn der Ermittlungen ebenso hartnäckig wie unbewiesen. Vom Kindesmissbrauch im Hinterzimmer der «Tosa-Klause» sollen zwar Fotos oder Videoaufnahmen existieren, doch gefunden wurde bislang nichts. Und die Angeklagten wollen entweder nichts sagen wollen - oder sie können zum Teil offenbar gar nicht. Gutachter hatten den neun Männern und vier Frauen auf der Anklagebank schon während der Ermittlungen verminderte Intelligenz bescheinigt. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba findet sich denn auch häufig in der Rolle des Übersetzers wieder. Fragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an Angeklagte und Zeugen müssen in Burbacher Dialekt gestellt werden, um verstanden zu werden. «Haben sie die Frage verstanden?» will Chudoba wissen. «Weiß nicht», kommt von der Anklagebank. «Wissen sie nicht mehr, oder wollen Sie dazu nichts sagen», lautet die Gegenfrage des Richters. Deutliche Widersprüche«Ich halte Ihnen mal vor, was sie damals bei der Polizei ausgesagt haben.» Mit diesem Satz beginnen regelmäßig die Befragungen durch die Pflichtverteidiger. Genauso regelmäßig werden Widersprüche deutlich. «Warum haben sie das damals dann anders gesagt?», muss der Verteidiger fragen, worauf durchaus Antworten kommen wie: «Ich wollte mich wichtig machen.» «Die Zweifel nehmen zu», sagt Walter Teusch, Verteidiger der Hauptangeklagten Christa W. (51), regelmäßig nach den Verhandlungstagen. Die Verteidigung verlegt sich in ihrer Strategie zunehmend darauf, die Glaubwürdigkeit der belastenden Aussagen zu erschüttern. Erstes Ergebnis: Ein Angeklagter wurde inzwischen aus der U-Haft entlassen. Gegen ihn bestehe zwar weiterhin ein «ausreichender», aber kein «dringender» Tatverdacht der Beihilfe zum Kindesmissbrauch, entschied das Landgericht. Unterbrochen wurde der Prozess, weil einer der Angeklagten, Martin R. (42), in der Nacht zum 11. November in seiner Zelle einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm nun, dass er schon am bislang letzten Verhandlungstag, dem 8. November, nicht mehr vernehmungsfähig war. Dieser Prozesstag muss deshalb möglicherweise komplett wiederholt werden. Aus E110.de |
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| Last Updated ( vendredi, 22 juillet 2011 ) |
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