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Urteil gegen Kinderschänder bleibt bestehen
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BGH verwirft Revision: Urteil gegen Kinderschänder bleibt bestehen


Dresden/Karlsruhe (ddp-lsc). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Dresdner wegen Vergewaltigung zweier Mädchen
bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Im Dezember war der 33-jährige Mann vom Landgericht Dresden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

  Zudem sollte der Angeklagte einem seiner Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zahlen und für aus der Tat entstehende
künftige Schäden aufkommen. Der Mann hatte am 6. September 2005 in Dresden-Hellerau eine damals Neunjährige überfallen, in sein Auto
gezerrt, in einen Wald verschleppt und vergewaltigt. Sie wurde dabei schwer verletzt. Vier Monate später, am 10. Januar 2006, überwältigte er eine damals Elfjährige in Coswig und verging sich ebenfalls an ihr.

Erst nach drei Jahren gefasst
  Nach fast dreijähriger Fahndung wurde der Täter im vergangenen Juni durch einen DNA-Massentest ermittelt und festgenommen. Auf der
Suche nach dem Sexualstraftäter hatte die Soko «Heller» damals insgesamt rund 30 000 Männer überprüft, 14 200 gaben eine Speichelprobe ab.

14.05.2009 Ta, E110.de

 
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